Wer einen Kredit beantragt, der seine Bonität übersteigt, der muss einen Bürgen als Sicherheit angeben können, der solvent ist. Das ist der Fall, wenn die Darlehenssumme hoch ist oder die eigene Bonität nicht so gut, dass die Bank einen Blankokredit vergeben kann.
Die meisten Kreditnehmer verfügen nicht über größere Spar- oder Wertpapierguthaben, daher kommt nur eine Bürgschaft als Sicherheit infrage. Bei einem Kredit mit Bürgen spricht man von einem Ratenkredit.
Der Kredit mit Bürgschaft erfolgt recht einfach
Die Besonderheit beim Kredit mit Bürgschaft besteht darin, dass nicht zwei, sondern drei Parteien beteiligt sind. Der Bürge ist durch die Bürgschaft verpflichtet, Kreditschulden von dem Kreditnehmers zu “übernehmen”, wenn dieser seine Raten nicht bezahlen kann. Meistens bezeichnet man dieses als selbstschuldnerische Bürgschaft. Das bedeutet, die Bank kann den Bürgen in die Pflicht nehmen, wenn die Kreditraten nicht bezahlt wurden.
Welche Konditionen hat ein Kredit mit Bürgschaft?
Wesentliche Kreditkonditionen sind: Zinssatz, Laufzeit und Ratenhöhe und unterscheiden sich bei einem Kredit mit Bürgen nicht von den Konditionen eines Kredits ohne Sicherheiten. Die Bürgschaft kann sich positiv auf den Zinssatz auswirken, denn das Risiko der Bank ist durch den Bürgen viel geringer, als wenn sie das Darlehen in Form eines Blankokredit vergeben hätte.